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Gesätzesänderung zum 1.1.2023

Seit dem 01.01.2023 gelten einige gesetzliche Neuregelungen bezüglich des Aufenthaltsrechts. Personen, die schon viele Jahre in Deutschland sind und eine „Duldung“ haben, können nun leichter eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

[Zur Erklärung: die Duldung ist ein Ausweisdokument, das bescheinigt, dass die betreffende Person ausreisepflichtig ist aufgrund eines negativen Asylverfahrens; es kann ggf. zu einer Abschiebung kommen.]

Neu eingeführt wurde das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nach §104c Aufenthaltsgesetz, das für einen begrenzten Zeitraum von 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht, auch wenn kein Einkommen verdient wird, keine oder nur ungenügende Deutschkenntnisse vorhanden sind und auch die Identität noch nicht geklärt und die Passpflicht nicht erfüllt ist. Zentrale Voraussetzung ist, dass die betreffenden Personen zum Stichtag 31.10.2022 seit 5 Jahren in Deutschland leben. Sinn und Zweck dieses „Chancen-Aufenthaltsgesetzes“ ist, dass die Betreffenden die Chance nutzen, innerhalb der 18 Monate die normalerweise geltenden allgemeinen Verteilungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zu erfüllen (also Deutschkenntnisse erwerben, einen Job finden, Einkommen erzielen und die Identität klären bzw. einen Pass vorlegen).

Daneben wurden die Bleiberechtsregelungen für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene (§25a Aufenthaltsgesetz) als auch für nachhaltig integrierte Erwachsene (§25b Aufenthaltsgesetz) geändert; die Vor-Aufenthaltsfristen haben sich verkürzt, sodass es nun früher möglich ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Zum Stammtisch informiere ich noch genauer zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung. Wenn Sie „Schützlinge“ haben, die in die oben genannte Gruppe fallen, können Sie diese gerne über das neue Gesetz informieren bzw. auf mich verweisen.

Andreas Irmscher