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Zahlen-Fakten-Politik Wohnungsstand

Zahlen-Fakten-Politik Teil 6 Taucha konkret

  • Wohnungsstand

Jeder der aktuell eine Wohnung in Taucha aber auch in der Umgebung sucht, wird feststellen das dies sehr schwer ist.

Geflüchtete Personen die in unserem Landkreis und Stadt „umverteilet“ werden, werden in Wohnungen untergebracht, die vom Landratsamt angemietet wurden. Im ganzen Landkreis hat dazu das Landratsamt (Abteilung Unterbringung) die vorhanden Wohnungsgesellschaften angesprochen, aber auch von privaten Vermietern wurden Wohnungen angemietet. In Taucha haben wir von diesen sogenannten dezentralen Unterkünften 24 Wohnungen in unterschiedlichen Größen.

Untergebracht sind darin aktuell 91 Personen, wovon 50 Asylbewerber und Geduldete sind. Die anderen 41 Personen werden im Landratsamt als Fehlbeleger bezeichnet. Sie sind in den letzten Wochen als Anerkannte Geflüchtete eingestuft worden und wechseln damit den Ansprechpartner, den Kreisträger. Dadurch gehören sie beim Jobcenter/ Sozialamt dazu oder können ihren Lebensunterhalt in den seltensten Fällen auch schon selbst verdienen. Mit diesem Kreisträgerwechsel erlöscht der Anspruch auf eine Wohnung vom Landratsamt und sie müssen sich selbst eine im Landkreis (Geflüchtete) oder in Sachsen (Vertriebene) suchen. Für dieses Suchen bekommt jeder 6 Monate Zeit, die einmal um 3 Monate verlängert werden können, auf Antrag und einer Dokumentation das sie sich um eigenen Wohnraum kümmern.

Im Gegensatz zur dezentralen Unterkunft, die hauptsächlich für Familien und Frauen mit Kindern genutzt wird, gibt es noch die Zentrale Unterkunft. Im allgemeinen Sprachgebrauch auch Flüchtlingsunterkunft genannt. Diese haben wir zurzeit nicht in Taucha. Hatten aber eine im Jahr 1999 und 2016, jeweils nur temporär. Im Landkreis gibt es aktuell 4 in der Hand von unterschiedlichen Trägern. Das Prinzip ist aber das gleiche wie bei dezentralen Unterkünften.

Und dann gibt es die Erstaufnahmeeinrichtungen, wo sich jeder Geflüchtete melden sollte. Dort werden sie registriert und anschließend in andere Bundesländer in Erstaufnahmeeinrichtungen oder in die Landkreise und Städte umverteilt. Die Quote der Verteilung geschieht nach dem Königsteiner Schlüssel. Dieser Schlüssel wird jedes Jahr nach Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft für jedes einzelnen Bundeslandes berechnet.

Da die Hilfsbereitschaft 2022 so groß war und die Flüchtlingsunterkünfte immer überfüllt, ging die gezielte Umverteilung nur selten. Dadurch wurden immer wieder Aufnahmestopps in Sachsen und Nordsachsen ausgesprochen.

Diese Informationen liegen auf dem Stand vom November 2023 und werden nicht angepasst an die aktuellen Regelungen!