Regelungen zum Fachkräfteeinwanderungs-gesetz
Der Arbeitsmarkt befindet sich im Umbruch. Deutschlandweit ist die Frage des Fachkräftemangels nicht mehr wegzudiskutieren und auch Nordsachsen ist von diesem Trend betroffen. Laut Fachkräftestrategie der Bundesregierung sollen auch Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland die Lücke schließen, die unter anderem durch den demografischen Wandel entstanden ist. Gleichzeitig intensiviert die Sächsische Landesregierung ihre Bemühungen um die so dringend gebrauchten internationalen Fachleute.
Als rechtliche Grundlage dieser Pläne der Bundes- und Landesregierungen wurde bereits 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) etabliert. Durch das FEG konnten internationale Fachkräfte nach Deutschland
einreisen und sich vor Ort um einen adäquaten Arbeitsplatz oder eine Anerkennung ihrer Qualifikationen bemühen. In der Regel erhielten sie einen vierjährigen Aufenthaltstitel. Bald zeigte sich, dass internationale Fachkräfte trotz des neuen rechtlichen Rahmens nicht in ausreichender Zahl nach Deutschland kamen, um die örtlichen Bedarfe zu decken. Das System erwies sich als zu rigide und wird daher seit November 2023 Schritt für Schritt umgestaltet, um die Attraktivität für potentielle Arbeitnehmende zu steigern. Die Änderungen des FEG lassen sich in drei Säulen darstellen und umfassen unter anderem folgende Punkte:
Detaillierte Erläuterungen zu den neuen Bestimmungen finden Sie hier.
Der vereinfachte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist allerdings nur ein Aspekt, der über eine erfolgreiche Fachkräftezuwanderung entscheidet. Wer dauerhaft internationale Fach- und Arbeitskräfte in der Region halten will, muss die sozialen Bedarfe der Menschen mitdenken: Schulen, Freizeitangebote und gesundheitliche Versorgung spielen dabei eine ebenso große Rolle wie eine offene Willkommenskultur. Der Landkreis Nordsachsen will mit dem Projekt WIN (Willkommen in Nordsachsen) die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs unterstützen.
Haben Sie aktuell ein Anliegen zur Fachkräftezuwanderung? Dann wenden Sie sich gern per Mail an fachkraefte@lra-nordsachsen.de.
Flankierend zu den Aufgaben der Projektstelle WIN arbeitet der Allgemeine Migrationsdienst des SG Integration wie gewohnt eng mit den zugezogenen Menschen zusammen und hilft beispielsweise bei Fragen zu den Themen Schule, Gesundheit oder Wohnen. Darüber hinaus unterstützt das Sachgebiet Integration mit landkreisweiten Projekten die
interkulturelle Öffnung der nordsächsischen Gesellschaft und die Willkommenskultur.
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