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Zuwanderung von EU-BürgerInnen nach Nordsachsen

Da wir am Montag das Thema EU- BürgerInnen hatten, möchte ich gern diesen Text weitergeben. Ich habe ihn aus dem Newsletter 1/21 “zum Thema Migration und Integration”. Ich füge ihn auch noch einmal unten an.

Wer an Zuwanderung denkt, hat das Bild von Geflüchteten Menschen aus Krisenregionen vor Augen, die in den letzten Jahren vermehrt nach Nordsachsen kamen.

Gleichzeitig entwickelte sich die Binnenzuwanderung aus europäischen Ländern. Aktuell bilden Rumänen, Polen und Slowaken die größten Gruppen an Ausländern im Landkreis. Dank des Rechts auf Freizügigkeit steht es jedem/r EU-Bürger*in mit gültigem Ausweisdokument offen, in Deutschland einer Arbeit nachzugehen. Sie dürfen unabhängig vom Verdienst jede Tätigkeit aufnehmen und
benötigen dafür keinen Aufenthaltstitel. Wenn europäische Bürger*innen, die sich länger als drei Monate in einem anderen Staat aufhalten, dort nicht erwerbstätig sind, keine Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit haben und zudem nicht in der Lage sind, sich und ihre Familien zu versorgen, besteht dieses Recht auf Freizügigkeit nicht.

Oft ist die Familie bei der Auswahl des neuen Arbeitsorts beteiligt und es werden die Lage auf dem Wohnungsmarkt, Infrastruktur sowie Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten in die Entscheidung einbezogen. Ist die Wahl auf ein Leben in Nordsachsen gefallen, sollten EU-Bürger*innen Ihre Rechte und Pflichten kennen, insbesondere, wenn sie im Landkreis arbeiten oder eine Anstellung suchen.
Um das Ankommen zu erleichtern, bietet der Landkreis ein umfassendes Unterstützungsangebot zu den Themen Arbeit, Bildung, Soziales und Wohnen. Sachbearbeiter*innen des Allgemeinen Migrationsdienstes informieren verlässlich zu den diversen Unterstützungsangeboten im Landkreis. Weitere Informationen finden
Sie hier.

Newsletter_012021